Kryptowährungen sind längst mehr als ein Hype – sie haben sich als fester Bestandteil der modernen Finanzwelt etabliert. Mit dem Versprechen hoher Renditen, schnellen Gewinnen und der scheinbaren Unabhängigkeit von Banken locken sie täglich tausende Anleger weltweit. Doch genau diese Faszination machen sich auch Betrüger zunutze. Hinter anonymen Webseiten, professionell gestalteten Trading-Dashboards und vermeintlich seriösen Ansprechpartnern verstecken sich immer häufiger organisierte Banden, die es auf das Vermögen argloser Anleger abgesehen haben.
Ein besonders perfides Beispiel für diesen Trend: Groiki.com – eine Plattform, die sich gezielt an Menschen richtet, die von der Welt der Kryptowährungen profitieren möchten. In diesem Beitrag zeigen wir auf, wie Groiki.com vorgeht, was Betroffene berichten und welche rechtlichen Schritte möglich sind.
Kryptobetrug erkennen: Der Fall Groiki.com im Detail
Ein Mandant der Kryptobetrugshilfe schilderte uns eindrücklich, wie er Schritt für Schritt in die Falle tappte:
„Es begann ganz harmlos – mit einem Werbebanner auf einer bekannten Nachrichtenseite. Dort wurde für eine vielversprechende Investmentchance mit Bitcoin und Ethereum geworben. Ich klickte drauf, wurde zu Groiki.com weitergeleitet und legte ein Konto an. Nach einem freundlichen Telefonat mit einem sogenannten Finanzberater zahlte ich 250 Euro ein – nur um es mal auszuprobieren.“
Zunächst ging alles erstaunlich reibungslos: Auf dem Dashboard der Plattform erschienen bald erste Gewinne. Die Beträge wuchsen scheinbar täglich, das Konto sah profitabel aus. Der Mandant wurde telefonisch kontaktiert und freundlich, aber nachdrücklich dazu gedrängt, mehr Geld zu investieren – mit dem Hinweis, dass er „eine einmalige Gelegenheit“ verpassen würde.
„Ich zahlte dann in mehreren Schritten insgesamt über 14.000 Euro ein. Jedes Mal wurde mir versichert, dass ich bald Zugriff auf mein Geld hätte – aber vorher müsste ich noch eine ‚Versicherung‘, eine ‚Transfergebühr‘ oder ‚Steuern‘ bezahlen.“
Doch dann kam der Schock: Die Plattform ließ keine Auszahlung zu, der Kundenberater war plötzlich nicht mehr erreichbar, und das Online-Dashboard zeigte plötzlich keine Bewegung mehr an. Ein klassischer Kryptobetrug, wie er im Lehrbuch steht.
Rechtliche Bewertung: Ein klarer Verstoß gegen § 263 StGB
Das Vorgehen von Groiki.com ist aus strafrechtlicher Sicht eindeutig ein Fall von Betrug nach § 263 des Strafgesetzbuchs. Der Tatbestand ist erfüllt, wenn jemand durch Vorspiegelung falscher Tatsachen oder das Unterdrücken wahrer Umstände einen anderen in die Irre führt, um sich selbst einen Vermögensvorteil zu verschaffen. Genau das ist bei Groiki.com der Fall – die Täter gaukeln Gewinne vor, um weitere Zahlungen zu provozieren, ohne je die Absicht zu haben, das investierte Geld zurückzuzahlen.
Die Kryptobetrugshilfe – Ihre Anlaufstelle für rechtliche Unterstützung
Unser Team, bestehend aus Rechtsanwalt Dr. Marc Maisch und Kryptoforensiker Timo Züfle, hat sich auf genau solche Fälle spezialisiert. Gemeinsam unterstützen wir Opfer von Krypto-Scams wie Groiki.com – juristisch fundiert, technisch versiert und mit einem Netzwerk aus Ermittlungsbehörden, Forensikern und internationalen Partnerkanzleien.
Was wir für Sie tun können:
Kostenfreie Ersteinschätzung Ihres Falls innerhalb von 24 Stunden
Forensische Analyse der Blockchain-Transaktionen
Rechtliche Bewertung mit Blick auf Rückforderungsmöglichkeiten
Akteneinsicht und Strafanzeigen über spezialisierte Staatsanwaltschaften
Begleitung im Einziehungsverfahren vor Amts- und Landgerichten
So erhalten Sie Hilfe: Kontaktieren Sie uns jetzt
Wenn Sie ebenfalls Opfer von Groiki.com oder einer ähnlichen Plattform geworden sind, handeln Sie schnell. Je früher Sie uns Ihren Fall schildern, desto besser stehen die Chancen, Gelder zurückzuholen oder Vermögenswerte zu sichern.
Nutzen Sie das Kontaktformular auf www.kryptobetrugshilfe.de – unsere Experten melden sich innerhalb kürzester Zeit mit einer individuellen Einschätzung.
Warten Sie nicht, bis es zu spät ist – machen Sie den ersten Schritt zur Schadensbegrenzung.