Der Krypto-Markt boomt – doch mit den Chancen auf Gewinn steigen auch die Risiken, Opfer von professionell organisierten Betrugsnetzwerken zu werden. Während viele Anleger hoffen, mit digitalen Währungen wie Bitcoin oder Ethereum Vermögen aufzubauen, geraten sie unbemerkt in die Fänge skrupelloser Täter. Der aktuelle Fall rund um die Plattformen degate.co, degate.shop und die sogenannte Onchain Capital Wallet zeigt, wie perfide die Maschen geworden sind – und wie wichtig eine frühzeitige rechtliche und forensische Einschätzung ist.
Bereits am 9. Dezember 2024 veröffentlichte die Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (BaFin) eine klare Verbraucherwarnung zu den Plattformen degate.co und degate.shop. Der Betreiber dieser Websites soll laut BaFin ohne die erforderliche Erlaubnis nach § 32 Kreditwesengesetz (KWG) Finanz- und Wertpapierdienstleistungen angeboten haben. Ein klarer Verstoß gegen deutsche Finanzaufsichtsvorschriften – und ein erstes Warnsignal für Anleger.
Ein aktueller Fall eines Geschädigten belegt die Tragweite: Durch geschickte Manipulation über soziale Netzwerke wie LinkedIn wurde das Vertrauen des Betroffenen erschlichen. Der Täter gab sich als angeblicher Rechtsanwalt aus und empfahl in Folge Investitionen über die Plattform Crypto.com. Dabei wurde die Zahlung über die Onchain-App abgewickelt und schließlich auf degate gelenkt – eine Plattform, die seit Monaten mit Warnmeldungen in Zusammenhang gebracht wird.
Die Kryptobetrugshilfe.de warnt in diesem Zusammenhang ebenfalls eindringlich vor der Plattform „Onchain Capital Wallet“. Diese tritt mit einer täuschend professionellen Benutzeroberfläche auf, wirbt mit Live-Kursen, Blockchain-Verläufen und hohen Renditeversprechen – und verbirgt dahinter ein Netzwerk aus Lügen. Immer mehr Nutzer berichten davon, dass ihre eingezahlten Kryptowährungen wie Bitcoin, Ethereum oder Tether (USDT) plötzlich gesperrt wurden. Auszahlungen bleiben aus, der angebliche Verlauf auf der Blockchain ist oft nur eine grafische Fälschung ohne reale Transaktion.
Noch schlimmer: Wer versucht, sein Guthaben freizuschalten, wird mit zusätzlichen Zahlungen unter Druck gesetzt. Es wird behauptet, man müsse „Netzwerkgebühren“ begleichen oder eine „Entsperrung“ aktivieren. Tatsächlich handelt es sich um das klassische Muster internationaler Krypto-Betrüger – mit Fake-Wallets, Support-Lügen und einem Ziel: maximale Geldabschöpfung.
Die Spuren in diesen Fällen führen oft über dieselben Stationen: Werbung mit KI-generierten Promi-Videos, Kontaktaufnahme durch angebliche Finanzberater mit Telefonnummern aus London oder Österreich, Kontoeröffnung über Anbieter wie Openpayd Financial Services Malta Ltd. und schließlich Einzahlungen auf Plattformen wie Crypto.com. Hinzu kommt der Einsatz von Fernzugriffssoftware wie AnyDesk – ein beliebtes Tool bei Tätern, um direkt auf Wallets oder Bankzugänge der Opfer zuzugreifen.
Die Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht hat bereits im Jahr 2023 Ermittlungen gegen Crypto.com aufgenommen. Zwar kündigte das Unternehmen damals öffentlich seinen Rückzug aus dem deutschen Markt an, doch Hinweise aus mehreren Betrugsfällen zeigen: Werbung, Kundenakquise und Support laufen weiterhin auf Deutsch – was auf eine fortdauernde Marktausrichtung hindeutet.
Kryptobetrugshilfe.de – Hilfe für Betroffene und juristische Expertise
Das Team der Kryptobetrugshilfe.de, bestehend aus Rechtsanwalt Dr. Marc Maisch und Kryptoforensiker Timo Züfle, hat sich auf genau solche Fälle spezialisiert. Sie werden regelmäßig von der Cybercrime-Zentralstelle Bayern als Experten empfohlen und sind bekannt aus Reportagen in ARD, ZDF, NTV, ProSieben, Kabel 1 oder dem NDR. Beide analysieren verdächtige Plattformen, verfolgen digitale Geldflüsse und helfen Opfern, ihre Ansprüche rechtlich geltend zu machen.
Dr. Marc Maisch vertritt Mandanten bundesweit – auch in strafrechtlich heiklen Konstellationen. So etwa, wenn Geschädigte selbst unter Geldwäscheverdacht geraten, weil sie unbewusst Zahlungen von Betrügern weitergeleitet haben. In 90 % der Fälle konnte eine erfolgreiche Verteidigung erzielt werden. Zudem berät Dr. Maisch bei Einziehungsverfahren vor deutschen Gerichten, in denen es um die Rückholung von Kryptogeldern geht.
Die forensische Aufarbeitung erfolgt durch Timo Züfle, der mit seinem Team Wallet-Transaktionen analysiert, Zahlungsströme nachvollzieht und digitale Beweismittel sichert. Die Kombination aus juristischem und technischem Know-how ist besonders wirksam – insbesondere dann, wenn schnelle Reaktion erforderlich ist, um noch greifbare Spuren zu sichern.
Ein Fall aus der Praxis: Der Weg in den Betrug
Ein Geschädigter berichtet, wie er über LinkedIn von einem vermeintlichen Anwalt kontaktiert wurde. Die Konversation verlief freundlich, professionell und gezielt vertrauensbildend. Nach mehreren Gesprächen schlug der angebliche Berater vor, in Kryptowährungen zu investieren – zunächst über „Crypto.com“, später mit Transaktionen über die „Onchain App“. Die Gewinne stiegen rasant – angeblich. Doch sobald es zur Auszahlung kommen sollte, wurde plötzlich eine Freischaltgebühr verlangt. Danach eine Netzwerkgebühr. Schließlich verschwand die Plattform – mitsamt aller investierten Gelder. Die Spur führte zur Website „degate“, die laut BaFin ohnehin nicht zum legalen Finanzgeschäft berechtigt ist. Der Schaden: ein hoher fünfstelliger Betrag.
Krypto-Plattformen ohne BaFin-Erlaubnis: Ein Fall für das Strafrecht
Aus juristischer Sicht ist der Betrieb von Finanz- oder Wertpapierdienstleistungen ohne Erlaubnis der BaFin ein klarer Verstoß gegen § 32 KWG. Die Vermittlung, Verwaltung oder der Handel mit Finanzprodukten fällt unter die Erlaubnispflicht. Wer diese Vorschrift umgeht, macht sich nicht nur verwaltungsrechtlich, sondern auch strafrechtlich angreifbar.
Hinzu kommen bei Plattformen wie degate oder Onchain Capital Wallet zahlreiche Betrugstatbestände nach § 263 StGB. Die Kombination aus Täuschung, Schädigungsabsicht, Vertrauenserweckung und Vermögensverlust erfüllt in aller Regel die Voraussetzungen eines besonders schweren Betrugs. Wer über Fernzugriffssoftware auf Konten oder Wallets zugreift, kann sich darüber hinaus wegen Ausspähens von Daten (§ 202a StGB) oder Computerbetrug (§ 263a StGB) strafbar machen.
So hilft die Kryptobetrugshilfe.de: Rückverfolgung, Beweissicherung, juristische Durchsetzung
Wenn Sie Opfer eines solchen Krypto-Betrugs geworden sind, ist schnelles Handeln entscheidend. Die Kryptobetrugshilfe.de bietet Betroffenen eine strukturierte und persönliche Unterstützung – kostenfrei und unverbindlich:
Zunächst können Sie Ihren Fall direkt über das Kontaktformular schildern. Unsere Spezialisten analysieren jede Anfrage individuell. Forensiker wie Timo Züfle untersuchen dann Ihre Wallet-Transaktionen, rekonstruieren Zahlungsketten und werten Blockchain-Daten aus. Ziel ist es, Rückschlüsse auf Empfängerwallets, Plattformen und möglicherweise identifizierbare Personen zu ziehen.
In einer ersten kostenfreien Einschätzung erfahren Sie, ob Ihr Fall erfolgversprechend ist und welche Schritte empfehlenswert sind. Je nach Konstellation kann anschließend eine rechtliche Begleitung durch Dr. Marc Maisch erfolgen. Er übernimmt etwa die Anzeige bei den Behörden, kommuniziert mit Krypto-Börsen oder vertritt Sie in Einziehungsverfahren vor deutschen Gerichten. In geeigneten Fällen kann auch versucht werden, Gelder über Auskunftsansprüche oder Eilverfahren zu sichern.
Nutzen Sie dafür einfach das Kontaktformular auf www.kryptobetrugshilfe.de. Sie erhalten kurzfristig eine persönliche Rückmeldung – vertraulich, kostenfrei und unverbindlich. Unser Team ist darauf spezialisiert, die Spuren der Täter zu verfolgen – und dafür zu sorgen, dass auch komplexe Krypto-Betrügereien nicht im Dunkeln bleiben.